Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - SG Bauzeichnerbüro

Willkommen auf der AGB-Seite von SG Bauzeichnerbüro. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu meinen Geschäftsbedingungen und Leistungen.

Gültig ab 1.04.2025

 

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen des Zeichenbüros. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung an. Dies gilt auch, wenn diese AGB ganz oder teilweise im Wiederspruch zu den AGB des Auftragsgebers stehen. Abweichende Bestimmungen des Auftraggebers oder Abweichungen von diesen AGBs erkennt das Zeichenbüro nur nach schriftlicher Vereinbarung an.

§2 Tätigkeit

Das oben angeführte Büro wird die Aufgaben eines Bauzeichners im Bereich Hochbau mit folgenden Tätigkeiten übernehmen:

Digitalisierung von Bestandsaufnahmen, Erstellung von Entwürfen, Bauantragsunterlagen, Ausführungsplänen, Details, Berechnungen zu den Plänen usw. erstellen. Ergänzend wird im Einzelfall auf jeweilige Auftragsschreiben verwiesen.

§3 Weisungsfreiheit

(1) Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit(Zeit/Dauer/Art und Ort der Ausübung) selbstständig tätig und vollkommen frei.

(2) Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers bleiben hiervon unberücksichtigt.

(3) Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, Aufträge des Auftraggebers ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

§4 Leistungserbringung

Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden Einrichtungen zur Verfügung.

§5 Lieferung

(1) Liefer- und Erfüllungsort ist der Sitz des Zeichenbüros. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und/beziehungsweise Datenübertragung und/beziehungsweise in Druckform.

(2)Die Lieferung erfolgt erst nach Kontrolle und Freigabe durch den Auftraggeber. Dem Auftraggeber wird dazu ein Vorabzug Exemplar zur Verfügung gestellt. Die Freigabe hat schriftlich zu erfolgen.

§6 Konkurrenz

Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber oder einen Arbeitgeber tätig sein.

§7 Verschwiegenheit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen Interna, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, auch nach dem Ende der Geschäftsbeziehung Stillschweigen zu bewahren.

§8 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihr zu Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, ins besondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderungen, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich unaufgefordert dem Auftraggeber zurückzugeben.

(2) Dieselbe Aufbewahrungs- und Herausgabepflicht gilt für sämtliche Schriftstücke, die Angelegenheiten des Auftraggebers betreffen (wie Aufzeichnungen, Entwürfe etc.) und sich im Besitz der Auftragnehmerin befinden.

(3) Die Auftragnehmerin ist nicht berechtigt, an solchen Unterlagen ein Zurückhaltungsrecht auszuüben.

§9 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung.

(2) Dauert die Bearbeitung eines Auftrages über mehrere Monate an, so wird die erbrachte Leistung Ende des Monats als  Abschlag abgerechnet. Bei Aufträgen mit Leistungsphasen wird nach Abschluss jeder Leistungsphase, eine Teilrechnung fällig.

(3) Die Vergütung der Leistungen ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zusätzlich geleistete Stunden, verursacht durch Änderungen, bekannt zu geben und ebenfalls in Rechnung zu stellen.

§10 Nebenabreden

(1) Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer kraft gesetzt werden.

(2) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§11 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle mit dem Auftrag verbundenen Leistungen und Lieferungen Eigentum des Zeichenbüros

§ 12 Haftungsauschluss

(1) Es obliegt dem Auftraggeber, die erbrachte Leistungen vor der Weitergabe oder Umsetzung sorgfältig zu überprüfen. Durch die schriftliche Freigabe der Leistung bestätigt der Auftraggeber, dass er die Verantwortung für die finale Prüfung und Genehmigung übernimmt.

(2) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglich und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(3) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer nur- soweit in Abs. 4 nicht abweichend geregelt- bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die Ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig Vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorsehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Absatz 4 ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -Ausschlüssen unberührt.

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